AGB`s

AGB´s

Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Quality Advice Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt (im folgenden QA genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende AGBs des Kunden werden nicht anerkannt bzw. gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.


Vertragsabschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an die Firma QA zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Annahmeerklärung in Form einer Rechnung abgeben. Die Leistungserbringung bezieht sich auf einen Apothekenbetrieb im klassischen Sinn. Weitere von den Sozialbehörden genehmigungspflichtige Apothekendienstleistungen sind vom Auftraggeber zeitnah anzugeben und werden gesondert berechnet.


Preise, Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise gelten jeweils zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe.


Zahlungsfrist ist 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto, sofern nicht eine anderslautende Frist schriftlich vereinbart wird. Bei Neukunden bzw. sich aus früheren Rechnungen in Zahlungsverzug befindlichen Auftraggebern behalten wir uns vor, gegen Nachnahme bzw. Vorauskasse zu liefern. Überfällige Forderungen werden zweimal gemahnt und mit einer angemessenen Mahngebühr belegt. Danach erfolgt zur Betreibung der Forderung eine Abgabe an das Gericht, um einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Daraus entstehende Kosten trägt der Besteller.


Mangels besonderer Vereinbarung hat der Kunde Anschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Auftragssumme netto nach Eingang der Auftragsbestätigung, soweit es nicht anders im Angebot vereinbart wurde. Weitere Zahlungen erfolgen nach dem Projektstand.


Quality-Advice berechnet als Anfahrtskosten pro gefahrenen Kilometer innerhalb Deutschlands 0,35 Euro; maximal 150 Euro.


Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die QA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Zinsschadens frei. Kann die QA einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist sie berechtigt diesen geltend zu machen. Gegen die Ansprüche von der QA kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder mit von der QA anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.


Pflichten des Kunden

Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er QA alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass QA eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Der Kunde ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von QA zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.


Annulierungskosten

Tritt der Kunde von einem erteilten Auftrag vor oder während der Durchführung zurück, kann die QA unbeschadet der Möglichkeit Stornierungskosten in Höhe von 30 % des gesamten Auftragvolumens fordern. Wenn die QA einen tatsächlich höheren Schaden hat, ist sie dazu berechtigt diesen von Kunden einzufordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


Lieferung, Lieferverzug

Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung von der QA bestimmt.


Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben, Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Werden nachträglich schriftliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin ohne eine neue Lieferfrist zu vereinbaren. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.


Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt – hierzu zählen auch Ereignisse, die der QA die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, der Ausfall von Kommunikationsnetzen etc., soweit die QA diese Ereignisse nicht verschuldet hat, -hat die QA auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Sie berechtigen die QA die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben oder zu unterbrechen.


Für den Fall des Lieferverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass ein evtl. Verzugsschaden auf höchstens 5 % des vereinbarten Nettolieferpreises bzw. der vereinbarten Nettoauftragssumme beschränkt wird, es sei denn, auf Seiten der QA liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. QA liefert ein auf den Betrieb abgestimmtes und individualisiertes QM-HB. Änderungen können vom Auftraggeber selbstständig vorgenommen werden. Die Dauer der Tätigkeit vor Ort richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Ein Arbeitstag wird hiermit auf sieben Stunden definiert, inkl. einer 30 min. Pause, die vom QM-Berater frei einteilbar ist.


Serviceabonnement:
Vertragsverhältnisse für die eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten vereinbart wurde sind für beide Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird.


Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von QA.


Haftung

Eine Haftung von der QA tritt gleich aus welchem Rechtsgrund nur ein, wenn der Schaden


a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichem Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdeten Weise verursacht wurde oder


b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Haftet die QA gem. Abs. 1 a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, für dessen Entstehen der QA bei Vertragsschluss auf Grund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftungsbeschränkung gem. Abs. 2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die auf Grund von grober Fahrlässigkeit unter Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten von der QA verursacht werden, welche nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. In den Fällen der Absätze 2 und 3 haftet die QA nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn. Auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind die Haftungsbeschränkungen nicht anwendbar.


Die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. 1 – 5 gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von der QA. Mängel bedürfen der schriftlichen Mitteilung. QA ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben QA darf aus rechtlichen Gründen keine Rechtsberatung vornehmen, weshalb der Kunde die gesetzlichen Grundlagen und Forderungen der Krankenkasse mit den Leistungen von QA selbst zu bewerten hat.


Datenschutz

Die bei der Bestellung angegebenen Adressen und persönliche Daten der Besteller behandeln wir streng vertraulich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 28 BDSG). Wir garantieren, Kundendaten weder zu verkaufen noch Dritten zu überlassen mit Ausnahme von Vertriebs- und Dienstleistungspartnern, die uns bei der Abwicklung von Bestellungen oder bei der Durchführung unserer geschäftsmäßigen Dienstleistungen unterstützen.


Verschwiegenheitspflicht

QA ist verpflichtet über alle Tatsachen, die in Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn dass der Kunde QA schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.


Mitwirkung Dritter

QA ist berechtigt zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.


Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat QA dafür Sorge zu tragen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend o.g. Regelung verpflicheten


Copyright

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes. Sämtliche Texte und digitalen Daten sowie das Design und alle Teile der Musterhandbücher unterliegen dem Urheberrecht. Die Reproduktion und Weitergabe der Werke ist nicht gestattet. Bei Erwerb eines Handbuches geht das Copyright ausschließlich für eigene Zwecke und ausschließlich für den internen Gebrauch im eigenen Unternehmen an den Käufer über.


Jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung des Originalwerkes oder eines bearbeiteten Werkes sowie eine Weiterverwendung des Materials, ist nicht gestattet.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Vertragspartner ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis Amtsgericht Mannheim.


Schlussbestimmungen

Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen, sowie nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, die dieses Schriftformerfordernis abändern soll.


Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden sich in einem solchen Falle auf eine Regelung einigen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am besten entspricht und der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Stand Februar 2013